Reinigungsfrequenz

1. Gesetzliche Vorgaben und übliche Praxis

Laut § 4 der Deutschen Getränkeschankanlagenverordnung (SchankV) ist eine wöchentliche Reinigung vorgeschrieben. In der Praxis wird jedoch häufig ein 14-tägiger Reinigungszyklus angewendet, der von vielen Hygieneexperten und Brauereien als akzeptabel angesehen wird.

 

2. Hygienische Risiken bei verlängerter Reinigungsfrequenz

In Getränkeleitungen können sich Ablagerungen (Bierstein, Hefen, Mikroorganismen) bilden, die das Risiko von Verunreinigungen und Geschmacksbeeinträchtigungen erhöhen.

Die Wahrscheinlichkeit von bakteriellen Verunreinigungen steigt, was gesundheitliche Risiken für Gäste mit sich bringt und zu Beanstandungen durch das Gesundheitsamt führen kann.

Die Qualität und der Geschmack des Bieres können negativ beeinflusst werden, was sich auf die Kundenzufriedenheit auswirkt.

 

3. Wirtschaftliche und rechtliche Konsequenzen

Bei einer behördlichen Kontrolle kann eine Nichteinhaltung der Reinigungsvorschriften zu Abmahnungen, Bußgeldern oder im schlimmsten Fall zur Stilllegung der Anlage führen.

Sollte es durch eine unzureichende Reinigung zu gesundheitlichen Beschwerden bei Gästen kommen, kann dies rechtliche Konsequenzen für den Betreiber haben.

Eine schlechte Bierqualität kann langfristig zu einem Imageverlust und sinkenden Umsätzen führen.

 

4. Zertifizierungsprogramm für saubere Schankanlagen

Wir arbeiten derzeit an einem Zertifizierungsprogramm für Schankanlagen, das Betriebe auszeichnet, die sich nachweislich an die vorgeschriebenen Reinigungsintervalle halten.

Dieses Zertifikat wird sichtbar auf unserer Homepage www.ichliebebier.com veröffentlicht.

Zudem erhalten teilnehmende Betriebe einen offiziellen Sticker, der gut sichtbar im Eingangsbereich oder an der Schankanlage angebracht werden kann.

So können Gäste sofort erkennen, dass in diesem Betrieb besonderer Wert auf Hygiene und Bierqualität gelegt wird.

 

5. Technische Aspekte und Empfehlungen

Die meisten Brauereien und Fachverbände empfehlen eine Reinigung im Abstand von maximal 14 Tagen, da sich sonst Ablagerungen nur schwer entfernen lassen.

Auch moderne Reinigungsmittel können eine verlängerte Reinigungsfrequenz nicht vollständig kompensieren, da Biofilme und Bierstein mechanisch entfernt werden müssen.

 

Fazit:

Aus hygienischen, geschmacklichen und rechtlichen Gründen ist eine Reinigung alle 4 Wochen nicht empfehlenswert. Eine Reinigung mindestens alle 14 Tage stellt sicher, dass das Bier seine Qualität behält, Hygienevorschriften eingehalten werden und der Betrieb von unserem neuen Zertifizierungsprogramm für saubere Schankanlagen profitieren kann.